Das Bundesministerium für Justiz führt die
- Liste der Mediator:innen und die
- Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge.
Mediation ist der freiwillige Versuch, mit einem fachlich ausgebildeten neutralen Vermittler die Kommunikation zwischen Streitparteien zu fördern und eine selbst verantwortete Lösung zu finden. Rechtsquelle ist das Zivilrechts-Mediations-Gesetz.
Nur die Befassung einer eingetragenen Mediatorin bzw. eines eingetragenen Mediators
- garantiert die Vertraulichkeit, weil eingetragene Mediator:innen über den Inhalt der Mediation nicht vor Gericht aussagen müssen;
- bewirkt, dass während der Mediation Verjährungsfristen gehemmt sind.
Um auf der Mediatorenliste des Bundesministerium für Justiz (kurz BMJ) eingetragen zu werden, muss man eine Ausbildung samt Praxis absolvieren. Der Gesetzgeber hat unter anderem die Aufgaben und Ausbildung der eingetragenen Mediatoren im Zivilrechts-Mediations-Gesetz ZivMediatG geregelt.
Diese Ausbildung ist sehr fundiert und wird nur von zertifizierten, zugelassenen Instituten durchgeführt. Zur Eintragung in die Liste des Justizministeriums muss die Mediatorin/der Mediator unter anderem auch einen bedenkenlosen Strafregisterauszug vorweisen.
Eingetragene Mediatoren haben sich zumindest im Ausmaß von fünfzig Stunden innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren fortzubilden und dies dem Bundesminister für Justiz alle fünf Jahre nachzuweisen (§ 20 ZivMediatG).
Dies alles, um zu gewährleisten, dass die Medianten bestmöglich durch den Mediationsprozess begleitet werden.